AGB

1. Angebote

Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Angebote sind freibleibend.

Soweit schriftliche individuelle Lieferangebote von uns ausgearbeitet werden, sind diese – soweit nichts anderes vereinbart – auf die Dauer von 2 Monaten als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend.

Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

 

2. Lieferung und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Erhalten wir nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder entsprechende ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, so können wir entweder die Lieferung von vorheriger Zahlung oder einer sonstigen sachgemäß erscheinenden Sicherheit abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

3. Stornierung, Rücktritt, Warenrücknahme

Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, behalten wir uns vor, die bereits bis zur Stornierung angefallenen Produktionskosten bzw. die für Transport – und Montagekosten entstehenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen und für den nachgewiesenen Aufwand Schadenersatz zu fordern.

Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschaften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Für Ware, die beim Benutzer im Gebrauch war, wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.

 

4. Lieferung

Der Versand der Ware erfolgt frei Haus, sofern er mit unseren Fahrzeugen oder unserem Vertragsspediteur getätigt wird und nichts anderes vereinbart ist.

LKW-Anfahrt und Entlademöglichkeit müssen gewährleistet sein. Wir behalten uns jedoch vor, andere Versandarten vorzunehmen.

Falls der Käufer eine besondere Verpackung oder Versandart wünscht, werden die auftretenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.

 

5. Transportrisiko

Bei Versand durch unsere Fahrzeuge oder unseren Vertragsspediteur geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über.

Das Transportrisiko, d. h. die Gefahr eines Verlustes bzw. eine Beschädigung der Ware während der Beförderung, die weder der Absender noch der Empfänger zu vertreten hat, tragen wir, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass uns eine Bescheinigung des Empfängers bzw. Kunden auf dem Lieferschein oder Frachtbrief über Art und Umfang des festgestellten Transportschadens, soweit möglich unter näherer Angabe seiner Entstehung unter anerkennender Gegenzeichnung durch den Frachtführer unverzüglich zur Verfügung gestellt wird.

Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge oder durch Vertragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware auf den Käufer über.

 

6. Lieferzeit und Lieferbedingungen

Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt uns vorbehalten.

Soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer aussergewöhnlicher Ereignisse gehindert werden, die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer Schadenersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Käufer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

Rahmenverträge sind längstens auf ein Jahr befristet. Die Abnahme hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Rahmenvertrages zu erfolgen.

7. Gewährleistung

Es wird eine Gewährleistung für die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursachen im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiss sowie Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entsteht.

Gewährleistet wird nicht für Sonderanfertigungen, die nach Angaben oder Konstruktionsunterlagen des Auftraggebers hergestellt werden, soweit Mängel auf diesen Konstruktionsunterlagen beruhen.

Die Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden uns oder unserem Beauftragten schriftlich mitgeteilt wird. Das beanstandete Stück soll möglichst umgehend aus der Benutzung gezogen werden.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräussert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hatte oder hätte entdecken müssen. Gleiches gilt, wenn der Käufer selbst eigenmächtig Ausbesserungsarbeiten ausgeführt hat.

 

8. Mängelrügen

Beanstandungen erkennbarer Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach Eintreten der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie nicht behebbare, z. B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.

Für genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die absolute Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken mit furnierten Oberflächen kann keine Gewähr übernommen werden.

Bei berechtigten Beanstandungen steht uns das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Dem Käufer steht das Recht zur Wandlung oder Minderung nur dann zu, wenn wir bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterlassen oder dies nicht zur Beseitigung des Mangels führt.

Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die der Käufer zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung aus Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestalteten Vermietung von Ware, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Herzebrock-Clarholz. Sollte auf der Vorderseite der Rechnung der Abtretungsvermerk vorhanden sein, ist Erfüllungsort für die Zahlung Frankfurt/Main.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt/Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

11. Schlussbemerkung

Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

 

Herzebrock-Clarholz, im März 2002